Rechtsfrage des Tages:
Spielplätze ziehen nicht nur kleine Kinder magisch an. Auch Jugendliche nutzen die Flächen gern zum Treffen und Entspannen. Ist das eigentlich erlaubt?
Antwort:
Es gibt keine bundeseinheitlichen Nutzungsregeln für Spielplätze. Jede Stadt oder Gemeinde kann eigene Regeln aufstellen. Meist ähneln sich die Vorschriften aber stark. Beispielsweise sind Hunde zumeist verboten, ebenso Fahrrad- oder Skateboard fahren. Absolut tabu sind Drogen und Alkohol. Und auch das Rauchen ist nicht erlaubt. Außerdem enthalten die Regeln meist bestimmte Nutzungszeiten und eine Altersbegrenzung.
So ist die Benutzung des Spielplatzes nicht selten Jugendlichen über 14 Jahren verboten. Dazu gehört nicht nur das Turnen auf den Gerüsten oder das Schaukeln. Auch sollen Spielplätze nicht zum Jugendtreffpunkt umfunktioniert werden. Ob und in welcher Höhe Bußgelder verhängt werden, kommt auf die jeweilige Nutzungsordnung an. Zudem wird nicht jeder Spielplatz regelmäßig überwacht.
Nutzen Jugendliche aber einen Spielplatz regelmäßig als Treffpunkt, müssen sie mit einer Beschwerde durch Anwohner oder Eltern rechnen. Rauchen sie dort und trinken zudem Alkohol, kann dies durchaus zu einem ordentlichen Bußgeld führen. Als Begleitung jüngerer Geschwister ist gegen einen Plausch mit der Freundin hingegen nichts einzuwenden.