Rechtsfrage des Tages:
Zu einem entspannten Urlaub gehört es für viele dazu, sich nicht selbst um die Verpflegung kümmern zu müssen. Allerdings sind dann die Essenszeiten auch weniger flexibel, als wenn Sie selbst kochen würden. Müssen Sie aber feste Tischzeiten akzeptieren?
Antwort:
Haben Sie einen Urlaub mit Vollpension gebucht, können Sie entspannt alle Mahlzeiten in Ihrem Hotel einnehmen. Natürlich müssen Sie sich dabei danach richten, wann das Buffet oder die Küche geöffnet ist. Innerhalb eines vorgegebenen Zeitfensters können Sie dann selbst entscheiden, wann Sie zu Tisch gehen möchten. Manchmal bekommen Sie aber auch bei der Anmeldung im Hotel eine feste Tischzeit zugewiesen.
Verständlich, dass Sie Ihren entspannten Strandtag nicht vorzeitig beenden möchten, weil um Punkt 17:30 Uhr Ihr Essen auf dem Tisch steht. Tatsächlich sollte es sich bei den festen Tischzeiten lediglich um eine Empfehlung handeln. So versuchen Hotels, Engpässe zu Stoßzeiten zu vermeiden. Sie müssen aber trotzdem in der Lage sein, Ihre Zeit frei zu wählen. Etwas anderes gilt natürlich, wenn Sie beispielsweise im Spezialitätenrestaurant des Hotels einen Tisch reserviert haben.
Wird Ihnen hingegen eine starre Zeit zugewiesen und Ihnen ansonsten der Zutritt zum Restaurant verwehrt, kann ein Reisemangel vorliegen. Melden Sie sich bei Ihrer Reiseleitung und geben eine Beschwerde ab. Wird Ihrem Anliegen nicht abgeholfen, können Sie unter Umständen eine Reisepreisminderung geltend machen. Daher sollten Sie Ihre Beschwerde sorgfältig dokumentieren und sich innerhalb der Frist nach Urlaubsrückkehr an den Reiseveranstalter wenden.
Hier geht es zum passenden Rechtsschutz, falls es im privaten Bereich, also zum Beispiel auf Reisen, im Arbeitsleben oder beim Kauf vor Ort oder im Internet, zu Problemen kommt: D.A.S. Rechtsschutz für Familien, D.A.S. Rechtsschutz für Singles, D.A.S. Rechtsschutz für Senioren.