Rechtsfrage des Tages:
Wer auf Kreuzfahrt geht, muss mit Wellengang und schlimmstenfalls auch mit Seekrankheit rechnen. Was aber, wenn Sie bei schwerer See stürzen und sich verletzen? Haben Sie Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld?
Antwort:
Hohe Wellen und starker Wind können selbst ein großes Kreuzfahrtschiff ins Wanken bringen. Da heißt es, sich gut festzuhalten. Leider klappt das nicht immer. Und so kommt es immer wieder vor, dass Passagiere bei starkem Wellengang stürzen und sich verletzen. Meisten steht ihnen jedoch kein Anspruch gegenüber dem Reiseveranstalter zu.
Viele Gerichte haben sich mit diesem Thema befassen müssen. Meist kamen die Richter dabei zu dem Ergebnis, dass Kreuzfahrer mit Wellengang und entsprechend schwankenden Schiffen rechnen müssten. Es gehört zum allgemeinen Lebensrisiko, auf einem stampfenden Schiff ins Stolpern zu geraten. Auch müssen Sie damit rechnen, dass durch die Bewegung Türen zuschlagen oder sich beispielsweise Gepäckstücke selbständig machen können.
In der Regel werden Sie von der Crew aber auch vorgewarnt. Bahnt sich schlechtes Wetter an und droht starker Seegang, werden Sie per Lautsprecheransage gewarnt. So können Sie sich auf das Schlingern einstellen und Ihre "Seebeine" auspacken.
Hier geht es zum passenden Rechtsschutz, falls es im privaten Bereich, also zum Beispiel auf Reisen, im Arbeitsleben oder beim Kauf vor Ort oder im Internet, zu Problemen kommt: D.A.S. Rechtsschutz für Familien, D.A.S. Rechtsschutz für Singles, D.A.S. Rechtsschutz für Senioren.