Rechtsfrage des Tages:
Waschbären breiten sich in Europa immer mehr aus. Und auch in Deutschland sind einige Gemeinden von einer regelrechten Plage befallen. Welche Maßnahmen sind gegen Waschbären erlaubt?
Antwort:
Sie sehen possierlich aus, können aber erhebliche Schäden anrichten. Als Wildtiere können Waschbären zudem bei Bedrohung sehr aggressiv werden und damit zur Gefahr für Mensch und Tier. Der beste Schutz vor Waschbären ist es, den Anfängen zu wehren. Achten Sie darauf, keine Tiernahrung offen stehen zu lassen und sichern Sie Ihre Mülltonnen. Ist dennoch ein Waschbär bei Ihnen eingezogen, können laute Geräusche, unangenehme Gerüche und helles oder flackerndes Licht ihn vertreiben. Hierfür brauchen Sie aber einen langen Atem.
Verboten ist es hingegen, einen Waschbären in einer Lebendfalle zu fangen und woanders wieder auszusetzen. Ist Ihnen ein Waschbär in die Falle gegangen, müssen Sie ihn direkt vorm Haus wieder freilassen. Töten Sie ein Tier, machen Sie sich wegen Wilderei und Tierquälerei strafbar. Gegen das Tierschutzgesetz verstoßen Sie auch, wenn Sie Ihren Hund auf den Waschbären hetzen.
Da Waschbären Krankheiten übertragen, sollten Sie Kontakt zu den Tieren und deren Exkrementen vermeiden. Besser ist es, wenn Sie einen Jäger oder anderen Fachmann verständigen. Dieser kann mit einer Fangerlaubnis die Waschbären in eine Falle locken und abtransportieren.