Rechtsfrage des Tages:
Nicht jeder ist mit der Wahl seines Vornamens glücklich. Einer Änderung des Vornamens waren bisher aber hohe Hürden gesetzt. In vielen Fällen bleibt das auch so. Neuerdings können aber manche Leute problemlos ihren Namen ändern. Für wen gilt diese Regel?
Antwort:
Mögen Sie Ihren eigenen Vornamen nicht, können Spitznamen oder Rufnamen Abhilfe schaffen. In offiziellen Dokumenten werden Sie Ihren Namen jedoch nicht verheimlichen können. Gehören Sie zu den vielen Menschen, die zwei oder mehr Namen haben? Dann können Sie seit dem 1. November die Reihenfolge Ihrer Namen ändern lassen. Dafür ist nur ein Gang zum Standesamt nötig.
Heißen Sie Anna Lea oder Ben Luca können Sie nun Ihren zweiten Namen als ersten eintragen lassen. Die Reihenfolge wird in Ihren Personenstandsdaten geändert. Verbindet allerdings ein Bindestrich Ihre Namen, müssen Sie weiterhin die von Ihren Eltern gewählte Reihenfolge akzeptieren. Aus Hans-Jürgen kann also nicht Jürgen Hans werden.
Viel mehr als die Möglichkeit zur Änderung der Reihenfolge hält die Gesetzesänderung auch nicht bereit. Nach wie vor können Sie nicht willkürlich einen Namen entfernen lassen, die Schreibweise ändern oder sich einen anderen Wunschnamen aussuchen. Das geht nur, wenn Sie einen wichtigen Grund anführen können. Beispiele wären Namen die lächerlich oder anstößig klingen oder sich nur schwer schreiben oder aussprechen lassen.