Rechtsfrage des Tages:
Ich habe letztes Jahr mitbekommen, dass ich für das Kindergeld der Familienkasse meine und die Steuer-IdNr. meines Kindes melden muss. Jetzt bin ich nicht sicher, ob ich das schon erledigt habe. Bekomme ich dann ab 2017 kein Kindergeld mehr, falls ich es vergessen habe?
Antwort:
Vor etwa einem Jahr ging es durch die Presse. Möchten Eltern für ihr Kind Kindergeld beziehen, müssen sie die Steuer-Identifikationsnummer des Kinders und des beantragenden Elternteils vorlegen. Viele betroffene Eltern hatten Angst vor einem Zahlungsstopp. Es gab jedoch zunächst Entwarnung. Für ihre Angaben wurde ihnen eine Frist bis Ende 2016 eingeräumt. Haben Sie die Identifikationsnummer bereits gemeldet? Dann brauchen Sie sich nicht weiter zu kümmern.
Aber müssen Sie Angst um Ihr Kindergeld haben, wenn Sie der Aufforderung noch nicht nachgekommen sind? Schließlich läuft die Frist in wenigen Wochen ab. Zuständig für die Familienkassen ist die Arbeitsagentur. Diese teilte mit, dass die meisten Steuer-IdNr. bereits vorlägen. Aber auch diejenigen, die ihre Pflicht noch nicht erfüllt haben, brauchen sich nicht zu sorgen. Die zuständige Familienkasse wird diese anschreiben und zur Meldung der Nummern auffordern. Sie müssen also keine Angst haben, dass der Geldhahn ohne Vorwarnung abgedreht wird.
Sollten Sie eine Aufforderung der Familienkasse erhalten, müssen Sie aber unbedingt reagieren. Melden Sie die Steuer-IdNr. dann immer noch nicht, ist Schluss mit dem Kindergeld. Sie müssen sogar mit einer Rückzahlung für das Jahr 2016 rechnen. Was können Sie tun, wenn Sie Ihre Steuer-Identifikationsnummer nicht mehr wiederfinden? Oder das Anschreiben mit der Nummer Ihres Kindes verlegt haben? Zum einen finden Sie die Nummern auf Ihrem Einkommenssteuerbescheid. Zum anderen können Sie diese auch erneut anfordern.
Auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) finden Sie ein Formular. Mit diesem können Sie die erneute Übersendung Ihrer Nummer beantragen. Beachten Sie dabei, dass die Bearbeitung bis zu vier Wochen dauern kann. Finden Sie die Schreiben mit den Steuer-Identifikationsnummern nicht wieder, sollten Sie nicht erst auf einen Brief der Familienkasse warten. Sie sollten sich die Nummer ohnehin erneut mitteilen lassen und sorgfältig verwahren.