Rechtsfrage des Tages:
Ich bin von meinem Chef zu einem Personalgespräch geladen worden. Das soll in zwei Wochen stattfinden. Derzeit bin ich krank. Muss ich auch zum Personalgespräch, wenn ich in zwei Wochen immer noch nicht wieder fit bin?
Antwort:
Personalgespräche gehören zum Arbeitsalltag vieler Firmen dazu. Aber sind Sie überhaupt verpflichtet, bei einem solchen Gesprächstermin zu erscheinen? Es kommt drauf an. Bestimmte Personalgespräche unterliegen dem Direktionsrecht des Arbeitgebers. Möchte er mit Ihnen neue Aufgaben besprechen oder will er Sie über seine Einschätzung Ihrer Arbeitsleistung unterrichten, müssen Sie an diesem Gespräch teilnehmen. So entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) bereits im Jahre 2009 (Urteil vom 23.06.2009, Aktenzeichen 2 AZR 606/08). Soll es in dem Gespräch hingegen um eine Änderung Ihres Arbeitsvertrages bis hin zu einer Kündigung gehen, haben Sie keine Teilnahmepflicht.
Auch mit der Frage einer Teilnahmepflicht während einer Krankschreibung hat sich das BAG erst vor wenigen Tagen befassen müssen (Urteil vom 02.11.2016, Aktenzeichen 10 AZR 596/15). Ein Arbeitnehmer war nicht zu einem Personalgespräch erschienen, da er arbeitsunfähig erkrankt war. Dafür kassierte er von seinem Arbeitgeber eine Abmahnung. Zu Unrecht, wie das Gericht nun entschied. Wer krank ist, braucht nicht zu arbeiten und muss auch nicht an einem Personalgespräch teilnehmen. Auch darf der Arbeitgeber vom erkrankten Arbeitnehmer kein spezielles Attest für das Fernbleiben vom Personalgespräch verlangen.
Das klingt fürs erste gut und schön. Natürlich gibt es wie so oft auch an dieser Stelle wieder ein "aber". Sind Sie krank, bedeutet dies nicht automatisch ein generelles Kontaktverbot für Ihren Arbeitgeber. Hat Ihr Chef ein berechtigtes Interesse, darf er sich in einem zeitlich angemessenen Umfang bei Ihnen melden. Beispielsweise, um Ihre Arbeit nach Ihrer Genesung zu besprechen.
Dies wird natürlich nur möglich sein, wenn Sie gesundheitlich zu einem solchen Gespräch in der Lage sind. Im Betrieb müssten Sie dafür übrigens in der Regel nicht erscheinen. Eine Verpflichtung könnte sich nur ergeben, wenn es aus betrieblichen Gründen zwingend notwendig wäre. Und natürlich muss Ihre Gesundheit Ihnen dies erlauben. Eine solche Notwendigkeit dürfte aber eher die Ausnahme sein.