Rechtsfrage des Tages:
Sind die Kinder klein, wissen eigentlich alle Eltern um ihren Anspruch auf Kindergeld. Aber auch für volljährige Kinder haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Zahlung. Wussten Sie dies nicht oder haben einfach nicht daran gedacht, sollten Sie schnell handeln. Was ändert sich 2018?
Antwort:
Für Kinder wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres seitens der Familienkasse das Kindergeld ohne Bedingungen gezahlt. Ein Anspruch auf Kindergeld kann aber bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bestehen. Kindergeld gibt es beispielsweise auch für Volljährige, die keine abgeschlossene Berufsausbildung oder kein abgeschlossenes Studium haben und auf einen Studienplatz warten. Oder während der Überbrückung zwischen zwei Ausbildungsabschnitten. Weiterführende Informationen zum Thema 'Kindergeld für volljährige Kinder' erhalten Sie bei der Bundesagentur für Arbeit.
Wussten Sie nichts von Ihrem Kindergeldanspruch oder haben die Beantragung vergessen, sollten Sie schnell tätig werden. Derzeit können Sie noch für bis zu vier Jahre rückwirkend das Kindergeld beantragen. So können Sie eine Nachzahlung des Kindergeldes ab Januar 2013 bekommen.
Das geht allerdings nur noch bis zum 31.12.2017. Ab 2018 ist eine rückwirkende Beantragung nämlich nur noch für sechs Monate möglich. Beantragen Sie erst im Januar Ihr Kindergeld, können Sie dieses rückwirkend nur noch ab Juli 2017 bekommen. Kommt eine rückwirkende Beantragung für Sie in Betracht, sollten Sie sich daher sputen.
Fehlen für Ihren Antrag noch Unterlagen, sollte Sie dies nicht von der Beantragung abhalten. Fehlende Unterlagen können Sie in der Regel nachreichen. Vergessen Sie aber nicht, Ihre Steuer-Identifikationsnummer und die Ihres Kindes anzugeben. Diese Angabe ist seit 2016 Pflicht.