Rechtsfrage des Tages:
Meine Freundin hat mir eine Duftkerze geschenkt. Wenn ich die anzünde, riecht es schön weihnachtlich nach Zimt. Darf ich die Kerze auch mit ins Büro nehmen und sie dort aufstellen?
Antwort:
Das Bedürfnis nach vorweihnachtlicher Stimmung endet für viele nicht an der Bürotür. Gerade wenn Sie viel Zeit am Arbeitsplatz verbringen, möchten Sie vielleicht auch dort nicht auf Kerzen, Weihnachtssterne und Lichterketten verzichten. Allgemeine gesetzliche Regelungen zum Thema Dekoration des Büros gibt es nicht. Allerdings steht Ihrem Arbeitgeber ein Weisungs- und Direktionsrecht zu. Daher kommt es für die Beantwortung Ihrer Frage zunächst darauf an, was Ihr Chef dazu sagt.
Ist in Ihrem Betrieb die Dekoration am Arbeitsplatz grundsätzlich nicht gestattet, müssen Sie natürlich auch auf Ihre Duftkerze verzichten. Erlaubt Ihre Firma Ihnen hingegen Ihre persönliche Weihnachtsdeko, sollten Sie an Ihre Kollegen denken. Nicht jeder ist von Zimtduft begeistert. Und fühlt sich einer Ihrer Kollegen durch die Weihnachtskerze gestört, müssen Sie sie wieder mit nach Hause nehmen.
Bei Kerzen gelten in Betrieben auch häufig noch andere Regeln als für Schneekugeln oder Tannengestecke. Vergessen Sie nicht, dass von einer offenen Flamme eine nicht zu unterschätzende Brandgefahr ausgeht. Daher kann Ihr Arbeitgeber Kerzen generell aus Brandschutzgründen verbieten. Dies ergibt sich zwar nicht direkt aus den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften, unterliegt aber wieder dem Direktionsrecht.
Teilt Ihr Chef aber Ihre Leidenschaft für Kerzen, sollten Sie unbedingt einiges beachten. Stellen Sie die Kerze nur auf eine feuerfeste Unterlage und lassen Sie die offene Flamme nicht unbeaufsichtigt. Gehen Sie nach Hause, müssen Sie die Kerze unbedingt löschen. Auch sollten Sie sich umschauen, wo Sie im Ernstfall einen Feuerlöscher finden. Diesen sollten Sie dann natürlich auch bedienen können. Ihre Pflicht zum sicheren Umgang mit Kerzen und offenem Feuer ergibt sich aus § 15 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Halten Sie sich nicht an die Spielregeln, können im Falle eines Brandes horrende Schadensersatzforderungen auf Sie zukommen.
Letztlich lohnt sich auch immer ein Blick in die Hausordnung. In vielen Bürogebäuden verbietet der Eigentümer den Umgang mit offenem Feuer. Finden Sie dort keine Regelungen und wissen auch nicht, wie Ihr Betrieb die Weihnachtsdeko handhabt? Dann sollten Sie sich erkundigen. Beispielsweise hat Ihr Betriebsrat ein Mitspracherecht, wenn es um die Gestaltung von Arbeitsplätzen geht (§§ 90, 91 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)).