Rechtsfrage des Tages:
Wir fahren bald auf Klassenfahrt. Leider wird meine beste Freundin nicht mitfahren können. Sie sagt, ihre Eltern hätten nicht genug Geld. Gibt es irgendeine Möglichkeit, wie meine Freundin doch mitfahren kann?
Antwort:
Eigentlich sollen alle Kinder und Jugendliche die gleichen Chancen auf Bildung und Teilhabe am sozialen Leben haben. Für Kinder ist es dabei nicht nur wichtig, gut in der Schule mitzukommen. Auch die Teilnahme an Tagesausflügen, Klassenfahrten oder die Mitgliedschaft in einem Sportverein fördern die soziale Entwicklung. Leider haben nicht alle Familien ausreichend Geld, um ihrem Nachwuchs alle sportliche Betätigungen oder Teilnahme an Schulveranstaltungen zu ermöglichen.
Für diese Fälle hat die Bundesregierung das sogenannte Bildungspaket geschnürt. Voraussetzung ist, dass das Kind, der Jugendliche oder junge Erwachsene Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe bezieht. Anspruchsberechtigt sind junge Leute auch, wenn deren Eltern Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten oder wer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommt. Letztlich besteht auch ein Anspruch nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch, wenn diese Leistungen zwar nicht bezogen werden, der Bildungs- und Teilhabebedarf des Kindes aber trotzdem nicht gedeckt werden kann.
Zu den möglichen Leistungen zählen unter anderem die Lernförderung, die Schülerbeförderung und auch die finanzielle Unterstützung bei Mitgliedschaften im Verein oder Musikschulen. Berechtigte Kinder können einen Zuschuss für den persönlichen Schulbedarf erhalten wie beispielsweise den Schulranzen, Stifte oder Taschenrechner. Um auch bei schulischen Aktivitäten mitmachen zu können, werden die Kosten von Tagesausflügen und Klassenfahrten übernommen.
Ihre Freundin hätte also durchaus eine Chance, mit Ihnen und dem Rest der Klasse auf große Fahrt zu gehen. Empfänger von ALG II oder Sozialhilfe müssen sich an die Jobcenter wenden. Andere Berechtigte sollten sich bei den Kreisen oder kreisfreien Städten erkundigen. Im Rathaus, dem Bürgeramt oder der Kreisverwaltung kann Ihnen der richtige Ansprechpartner genannt werden. Dort können Sie auch erfahren, welche weiteren Förderungsmöglichkeiten es im Rahmen des Bildungspaketes gibt.