Rechtsfrage des Tages:
In den Herbstferien werde ich mit den Kindern in den Urlaub fliegen. Leider hat mein Mann keine Urlaubtage mehr. Daher wird er nicht mitkommen. Kann ich einfach allein mit den Kindern verreisen? Schließlich haben wir das gemeinsame Sorgerecht.
Antwort:
Nicht immer bekommen Eltern die Urlaubsplanung unter einen Hut. Und manchmal genießen Elternteile auch gezielt einen Urlaub mit den Kindern allein. Leider kommt es immer wieder vor, dass Sie an der Grenze Probleme bekommen können. Grenzbeamte am Flughafen daheim oder bei der Einreisekontrolle im Urlaubsland wollen es manchmal ganz genau wissen. Sie verlangen zusätzliche Nachweise, dass Mama oder Papa mit den Kindern alleine unterwegs sein darf. Durch diese Maßnahme sollen Kindesentführungen verhindert werden.
Und so wird nicht selten ein Nachweis des Sorgerechts und eine Einwilligungserklärung des anderen Elternteils verlangt. Eine gesetzliche Grundlage gibt es in Deutschland dafür nicht. Auch beim gemeinsamen Sorgerecht müssen Sie eigentlich keine weiteren Nachweise dabei haben als den Kinderreisepass. Dieser wird nämlich nur ausgestellt, wenn beide sorgeberechtigten Elternteile zustimmen. Reisen hingegen die Großeltern oder andere Personen mit den Kindern, müssen sie die Übertragung der Personensorge auf diese Kinder schriftlich nachweisen. Soweit die Theorie.
In der Praxis wollen Sie aber sicherlich nicht riskieren, dass Ihnen die Ein- oder Ausreise verwehrt wird. Daher kann es sinnvoll sein, wenn Sie zusätzliche Papiere dabei haben. Dies gilt insbesondere, wenn Ihr Kind einen anderen Nachnamen hat als Sie. Bei gemeinsamen Sorgerecht sollten Sie eine schriftliche Einverständniserklärung des anderen Elternteils dabei haben. Diese sollte von beiden Elternteilen unterschrieben sein. Außerdem sollten Sie die Personalien Ihres Partners niederschreiben. Sinnvoll ist auch zu notieren, wann und wie dieser erreichbar ist. Eine Kopie der Ausweisdaten ist anzuraten. Wollen Sie sich noch weiter absichern, sollten Sie die Geburtsurkunde Ihres Kindes in Kopie dabei haben.
Bei Reisen ins fremdsprachige Ausland sollten Sie erwägen, die Dokumente beglaubigt übersetzen zu lassen. Erkundigen Sie sich vor der Reise, welche Bestimmungen in Ihrem Urlaubsland gelten. In manchen Ländern müssen Sie beispielsweise eine notariell beglaubigte Vollmacht in Landessprache vorlegen.
Viele Informationen erhalten Sie beim Auswärtigen Amt über die Einreisebestimmungen verschiedener Länder. Sind Sie alleinerziehend? Dann können Sie sich dies vom Jugendamt bestätigen lassen. Achten Sie darauf, dass das Scheiben einen Stempel enthält, damit es als offizielles Dokument anerkannt wird.