Aktuelle Urteile
Eine Erbausschlagung rückgängig machen
11.06.2019
Wer sein Erbe ausgeschlagen hat, weil er glaubte, nur Schulden zu erben, kann diese Entscheidung unter Umständen wegen eines Irrtums anfechten. Und zwar, wenn sich der Erbe über die Zusammensetzung der Erbschaft – also über das Verhältnis von Vermögen und Schulden – geirrt hat. Das kann beispielsweise passieren, wenn er den Wert von Erbschaftsgegenständen falsch eingeschätzt hat. Schlägt ein Erbe den Nachlass allerdings pauschal und lediglich auf Basis von Vermutungen aus, kann er seine Entscheidung nicht anfechten. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.
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