Aktuelles
Testament & Erbrecht
16.05.2017
Verteilung des Erbes noch zu Lebzeiten
Unter Umständen kann es sinnvoll sein, sich bereits zu Lebzeiten von Geld, Wertpapieren oder Immobilien zu trennen – man spricht dann von einer „vorweggenommenen Erbfolge“, die meist als Schenkung erfolgt.
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