Aktuelle Urteile
Vermieter haftet für Abfallgebühr
23.04.2013
Entrichten Mieter nicht wie vereinbart direkt die Gebühren für die kommunale Abfallentsorgung an die Gemeinde, kann die Behörde den Vermieter in Anspruch nehmen – und das noch Jahre später und nach Auszug der Mieter. Dies entschied nach Angabe der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH das Verwaltungsgericht Neustadt. Die Behörde sei nicht verpflichtet, den Vermieter rechtzeitig auf die Gebührenrückstände hinzuweisen.
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