Artikel zu Tag: digitaler Nachlass
Todesfall des Erblassers
Fast jeder von uns hinterlässt mittlerweile persönliche Spuren im Internet. Sei es bei sozialen Netzwerken wie Facebook, Instagram oder Twitter, bei Ebay oder Paypal und eine Emailadresse hat der Verstorbene sicherlich auch. Was ist nun als Erbe zu unternehmen? Wie können die Anbieter informiert und die Onlinekonten stillgelegt werden?
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Erbrechtliche Grundsätze
Haben Sie auch ein Konto in einem der sozialen Netzwerke? Oder gleich in mehreren? Haben Sie ein E-Book? Und eine E-Mail-Adresse haben Sie vermutlich auch. Somit haben Sie auch einen digitalen Nachlass zu vererben. Allerdings ergeben sich in der virtuellen Welt Probleme, für die unser Gesetz keine Lösung bereithält. Mehr dazu lesen Sie hier.