In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gibt es noch die Bezeichnung „Realschulabschluss“. Ansonsten gibt es in den einzelnen Ländern eine Vielzahl von Bezeichnungen für den Mittleren Schulabschluss.
Es muss eine zentrale Prüfung abgelegt werden (Ausnahme: Rheinland-Pfalz) um den Mittleren Schulabschluss zu erhalten. Du erhältst ihn nach Klasse 10, wenn du keine schulischen Umwege gegangen bist.
Einen Mittleren Schulabschluss erhältst du hauptsächlich an der Realschule oder an Gesamt- oder Gemeinschaftsschulen (oder der entsprechenden Schulform in deinem Bundesland). In Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen gibt es die Klassenstufe 10 an der Hauptschule, und man kann dort einen Mittleren Schulabschluss machen. An den Gymnasien aller Bundesländer erwirbst du ihn (teilweise automatisch mit der Versetzung nach der 11. Klasse). Sollten die Widrigkeiten des Lebens dich zwingen, das Gymnasium dann doch nicht mit dem Abitur in der Tasche zu verlassen, hast du zumindest einen Schulabschluss. Ist die Versetzung in die 11. Klasse knapp gescheitert, sind (z.B. in Bayern) hierfür Nachprüfungen vorgesehen.
Wer nach dem Bildungsgang Hauptschule eine Berufsausbildung beginnt, kann ebenfalls bei entsprechenden Leistungen den Mittleren Schulabschluss bekommen. Es gibt im Rahmen der beruflichen Bildung sowohl Vollzeit- und berufsbegleitende Angebote. Diese sind aber von Bundesland zu Bundesland verschieden. Informiere dich bei Bedarf auf den Internetseiten der Ministerien für Bildung deines Bundeslandes.
Zum Mittleren Schulabschluss führen zum Beispiel in Bayern folgende Wege:
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Bestehen der Abschlussprüfung am Ende der Jahrgangsstufe 10 an der Mittelschule. Wer nicht den auf dem Mittleren Schulabschluss gerichteten „M-Zug“ besucht, kann dort nach dem qualifizierenden Abschluss der Mittelschule nach der 9. Klasse in zwei weiteren Jahren den mittleren Schulabschluss an der Mittelschule erreichen.
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Durch den Qualifizierenden Beruflichen Bildungsabschluss, nachdem bestimmte Notenvoraussetzungen bei der Berufsausbildung erfüllt werden. Es muss ein Qualifizierter Mittelschulabschluss vorliegen,
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Über die Berufsschule oder über eine mindestens zweijährige Berufsfachschule,
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Über die Realschule nach einer zentralen Abschlussprüfung (Realschulabschluss),
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Am Gymnasium mit der Versetzung in die 11. Klasse oder ggf. mit einer Nachprüfung, wenn die Versetzung knapp verfehlt wurde,
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An der Wirtschaftsschule (Wirtschaftsschulabschluss),
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An der Abendrealschule, am Abendgymnasium, der Europäischen Schule, der Fachschule und der Bundeswehrfachschule
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Für Berufstätige mit abgeschlossener Berufsausbildung teilweise mit der Meisterprüfung oder bei Bestehen bestimmter Fortbildungsprüfungen.
Wer jetzt anfängt, den Überblick zu verlieren merkt sich einfach Folgendes: es gibt in jedem Bundesland zahlreiche Wege und Umwege zum Mittleren Schulabschluss.