Seit November 2000 befassen sich Schülergremien im Auftrag der Staatsanwaltschaft mit jugendlichen Straftätern. Unter dem Motto
"Schüler urteilen über Schüler" zeigt das Schülergericht im Rahmen des
Teen Court Projekts einen neuen Weg im Umgang mit der Jugendkriminalität auf.
Das Gericht
Die im Schülergremium mitwirkenden Schüler sind in der Regel zwischen 14 und 19 Jahre alt und besuchen Realschulen, Gymnasien, Fachoberschulen oder Berufsschulen. Die Beteiligung am Teen Court Projekt ist
freiwillig und
ehrenamtlich. Dabei können interessierte Schüler von der Schule gewählt werden und müssen dann spezielle Schulungen durchlaufen.
Notwendige Voraussetzungen
Nicht jeder Fall darf von den jugendlichen Richtern verhandelt werden. Vielmehr müssen die Fälle bestimmte
Voraussetzungen erfüllen:
- der jugendliche Straftäter muss zwischen 14 und 18 Jahre alt sein,
- die kriminelle Handlung darf nur einen minder schwerer Fall darstellen,
- der Täter muss geständig und der Tathergang genau geklärt sein und
- das Einverständnis zur Verhandlung vor dem Schülergericht muss vom jugendlichen Straftäter und seinen Erziehungsberechtigten erteilt worden sein.
Verfahrensablauf
Geeignete Fälle werden von der Polizei und Staatsanwaltschaft ausgewählt und an das Schülergericht weitergeleitet, wenn das Einverständnis vom straffälligen Jugendlichen und dessen Erziehungsberechtigten vorliegen.
Es wird dann ein Team aus drei Schülern gebildet, das in einem ersten Schritt ein Vorgespräch mit dem jugendlichen Straftäter führt. Dabei informieren sie ihn in erster Linie über den Ablauf des Verfahrens, die Schweigepflicht des Gremiums und dessen Zusammensetzung. Außerdem wird er noch einmal darauf hingewiesen, dass die Teilnahme freiwillig ist.
Das Schülergremium ist während des gesamten Verfahrensablaufs nicht auf sich alleine gestellt, sondern wird von freien Trägern der Jugendhilfe unterstützt.
Um dem Ganzen nicht den förmlichen Gerichtscharakter zu verleihen, findet das eigentliche Verfahren, in dem vorrangig Motive und Folgen der Tat, aber auch eventuelle Erziehungsmaßnahmen thematisiert werden, am so genannten
runden Tisch statt. Das Verfahren dauert dabei regelmäßig zwischen 30 und 90 Minuten.
Das Ergebnis der Besprechung wird dann von den Teen-Richtern schriftlich fixiert. Wurden erzieherische Maßnahmen zwischen dem Schülergericht und dem Täter vereinbart, werden diese auf ihre Erfüllung hin überprüft. Dann wird der gesamte Verfahrensvorgang an die Staatsanwaltschaft geschickt.
Kompetenzen des Schülergremiums
Die am Gremium beteiligten Schüler haben
keine richterlichen Kompetenzen. Sie können also weder Urteile verkünden noch Jugendstrafen und richterliche Sanktion festlegen oder Strafen vollstrecken.
Sie beraten vielmehr den jugendlichen Beschuldigten und schlagen ihm die Erfüllung einer erzieherischen Maßnahme oder Wiedergutmachung vor. Entscheidet sich der jugendliche Straftäter, eine Erziehungsmaßnahme vor dem Schülergericht anzunehmen, kann die Staatsanwaltschaft im Optimalfall das Verfahren einstellen, sofern sie im Hinblick auf die begangene Tat eine Anklage ausschließt und die Beteiligung eines Richters für unnötig erachtet. Ob eine Strafverfolgung stattfindet oder nicht, hängt also u.a. maßgeblich von der Kooperation des jugendlichen Straftäters ab. Denn die Entscheidung und Empfehlung des Schülergremiums bilden eine zentrale Rolle in der Entscheidungsfindung der Staatsanwaltschaft.
Letztlich kann aber über die Strafverfolgung nur der zuständige Staatsanwalt entscheiden.
Bei der
Wahl der Erziehungsmaßnahmen, die oft einen engen Bezug zur Tat aufweisen sollten, haben die richterlichen Schüler weitestgehend freie Hand. Sie können bei der Auswahl und Festlegung von Maßnahmen kreativ und individuell, angepasst an den Täter, vorgehen. So kann beispielsweise eine Entschuldigung beim Geschädigten in Betracht kommen oder der jugendliche Straftäter wird zur Verrichtung gemeinnütziger Arbeit verdonnert.