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Hier finden Sie eine Auswahl an Rechtsinformationen zu aktuellen erbrechtlichen Verbraucherthemen.
Aktuelles
Die Deutschen erben und vererben so viel wie nie – immer häufiger auch Immobilien. Was es bei der Weitergabe von Häusern oder Wohnungen an die nächste Generation zu beachten gilt, erfahren Sie hier.
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Adoptierte Kinder liegen Eltern im Normalfall genauso am Herz wie die leiblichen. Doch stehen sich die Kinder rechtlich wirklich gleich? Hier erfahren Sie, welche Erbansprüche Adoptivkinder haben.
Ein liebevoll gestaltetes Grabmal kann in traurigen Stunden Trost spenden. Und nicht selten haben Hinterbliebene den Wunsch, ihren verstorbenen Angehörigen ein besonderes Grabmal zu setzen. Was Sie dabei beachten sollten, erfahren Sie hier.
Eine Erbschaft kann zunächst viel Arbeit bedeuten. Der Nachlass muss gesichtet und Unterlagen sortiert werden. Wissen Sie nicht, ob oder wo der Erblasser seine Konten hatte? Hier erfahren Sie, wie Sie bei Banken und Sparkassen nachforschen können.
Viele Eheleute oder Lebenspartner errichten ein gemeinschaftliches Testament. Wie dieses im Trauerfall eröffnet wird und dann später aufzufinden ist, erfahren Sie hier.
Viele Deutsche verlegen ihre Heimat ins europäische Ausland: So leben nach Angaben des Bundestages momentan geschätzte 1,14 Millionen Deutsche in einem anderen Land der EU. Viele haben dort Vermögen und Immobilien und wollen ihren Besitz nach ihrem Tod ihren Angehörigen vererben. Doch welches Erbrecht greift dann – das deutsche oder das der neuen Heimat? Wichtige Hinweise für im EU-Ausland lebende Deutsche und ihre Angehörigen finden Sie hier.
Egal, wie groß das Erbe ist: Wenn’s ums Geld geht, werden selbst enge Familienbande auf eine harte Probe gestellt. Gründe für Unstimmigkeiten und Ärger beim Vererben und Erben sind dabei oft irrtümliche Annahmen. Doch wer sich frühzeitig informiert und seinen Nachlass entsprechend regelt, hat gute Chancen, unliebsame Überraschungen zu vermeiden. Die D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH klärt auf, was hinter einigen Irrtümern wirklich steckt.
Verteilung des Erbes noch zu Lebzeiten
Unter Umständen kann es sinnvoll sein, sich bereits zu Lebzeiten von Geld, Wertpapieren oder Immobilien zu trennen – man spricht dann von einer „vorweggenommenen Erbfolge“, die meist als Schenkung erfolgt.
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D.A.S. Rechtsschutz