... Verteilung nach Lust und Laune
Sie sind (möglicherweise) reich. Entscheiden Sie nun, ob Ihr Sohn die liebgewordene Armbanduhr bekommt und die kunstsinnige Tochter das Gemälde. Daher sollten Sie sich zunächst einen Überblick über Ihr Vermögen machen.
Musterformular für D.A.S. Rechtsschutzkunden der ERGO
Finden Sie hier unser Formular für die persönliche Vermögensaufstellung.
Die Vorsorge
Treffen Sie rechtzeitig Vorsorge, damit Ihr Vermögen nach Ihrem Tod in die richtigen Hände kommt. Je sorgfältiger Sie die Verteilung Ihres Besitzes regeln, umso einfacher können Ihre Erben Ihren letzten Willen erfüllen.
Dabei können Sie die Verteilung entweder

Möchten Sie Ihr Lebenswerk an mehrere Erben weitergeben, werden diese nach Ihrem Ableben eine Erbengemeinschaft bilden. Das heißt, die Erben müssen bis zur Aufteilung das zugefallene Vermögen sowohl gemeinsam verwalten, als auch gemeinsame Entscheidungen treffen. Das führt oft zu Differenzen.
Beispiel:
Stellen Sie sich vor, Sie vererben das Elternhaus Ihren beiden Kindern. Das eine Kind will das Haus verkaufen, um sich an einem anderen Ort etwas aufzubauen, das andere Kind will es behalten. Streit ist vorprogrammiert.
Die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers kann Streit vermeiden helfen.
Tipp
Vorsicht: Sie können ausschließlich Bruchteile (Hälfte, Drittel, Viertel oder Achtel) Ihres Nachlasses vererben. Wollen Sie dagegen bestimmte einzelne Gegenstände (Armbanduhr, Gemälde, Schmuck oder auch bestimmte Geldbeträge) zuwenden, ist dies nur als Vermächtnis oder Teilungsanordnung möglich.