Aufgepasst bei angeblichen Anrufen der Justizbehörde ...
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Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Haftpflichtversicherung".
Ja! Ohne geht es nicht! Der Gesetzgeber verlangt von Ihnen, dass Sie eine Haftpflichtversicherung für Ihr Auto abschließen. Man spricht hier von einer "Pflichtversicherung".
Nein, beim Verkauf eines nicht abgemeldeten Autos geht die Haftpflichtversicherung automatisch auf den Käufer über.
Die eigene Haftpflichtversicherung ist innerhalb einer Woche von dem Schadenereignis zu informieren.
Sollte ein Beteiligter an den Unfallfolgen verstorben sein, ist die eigene Haftpflichtversicherung innerhalb von 48 Stunden zu informieren.
Innerhalb von zwei Wochen sollte man die gegnerische Haftpflichtversicherung über die Geltendmachung von Schadenersatz informieren. Die konkrete Bezifferung des Schadens kann später erfolgen.
Immer eine gute Idee, wenn Sie in Sachen Recht nicht weiterwissen: Rufen Sie an! Der D.A.S. Leistungsservice steht Ihnen als Rechtsschutz-Kunden gern unter der gebührenfreien Direktwahl 0800 3273271 zur Verfügung!
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