Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Sorgerechtsverfügungen".
Was ist der Unterschied zwischen einer Sorgerechtsverfügung und einer Sorgerechtsvollmacht?
Mit einer Sorgerechtsverfügung haben Sie als Eltern oder Alleinerziehende die Möglichkeit, im Voraus zu regeln, wer nach Ihrem Tod die Vormundschaft für Ihre minderjährigen Kinder bekommen soll.
Eine Sorgerechtsvollmacht zielt auf den Zeitraum ab, in dem Sie zu Lebzeiten handlungsunfähig wären, beispielsweise durch gesundheitliche dauerhafte Einschränkungen nach Unfall oder Erkrankung. Das Gesetz bietet hierfür keine ausdrückliche Regelung. Nach überwiegender Ansicht können Sie als geschäftsfähige Eltern einen Dritten durch Vollmacht in Sorgerechtsangelegenheiten einsetzen. Damit haben Sie das Sorgerecht nicht übertragen aber jemanden dazu bevollmächtigt.
Was kann ich durch eine Sorgerechtsverfügung bestimmen?
Sie können mit der Sorgerechtsverfügung nicht nur Personen für die Betreuung Ihrer Kinder benennen, sondern auch Personen explizit von einer Vormundschaft ausschließen. Darüber hinaus können (und sollten) Sie Ersatzpersonen benennen, falls die ursprünglich benannte Person unvorhergesehen ausfällt.
Bevor Sie einen Vormund in Ihrer Sorgerechtsverfügung benennen, sollten Sie mit diesem darüber sprechen und ihn informieren, dass Sie vorhaben Ihn als Vormund für Ihre Kinder einzusetzen. Für den Fall, dass Sie mehrere Kinder haben ist es auch sinnvoll zu besprechen, ob sich die Person Ihrer Wahl bereit erklären würde mehrere Kinder in ihren Haushalt aufzunehmen. Damit die Interessen aller Beteiligten gewahrt bleiben, sollten Sie Ihre Sorgerechtsverfügung jedes Jahr aktualisieren und sie den sich verändernden Umständen anpassen.