Im Wörterbuch Juristisch-Deutsch finden Sie juristische Spezialbegriffe zu den unterschiedlichsten Rechtsgebieten.
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Nachbesserung
Eine Form der Nacherfüllung im Falle eines Mangels. Der Käufer einer mangelhaften Ware oder Besteller des mangelhaften Werks kann Nachbesserung, also Reparatur verlangen oder Nacherfüllung, also Lieferung einer neuen mangelfreien Sache.
Nacherbe
ist der Erbe, der erst Erbe wird, nachdem ein anderer vor ihm (Vorerbe) Erbe geworden ist.
Nacherfüllung
Anspruch aus dem Gewährleistungsrecht, wenn ein Sache oder ein Werk mangelhaft ist und der Verkäufer bzw. Hersteller dies zu vertreten hat. Dieser erhält eine neue Chance, an den Gläubiger mangelfrei zu leisten (z.B. Neulieferung, Reparatur).
Nachlass
sind die vorwiegend vermögensbezogenen Rechte und Pflichten des Erblassers, die bei dessen Tod auf den oder die Erben übergehen.
Nachlassgericht
ist das Amtsgericht. Es ist zuständig für alle Nachlassangelegenheiten. Zuständig ist grundsätzlich der Rechtspfleger.
Nachlassgläubiger
ist, wer gegen den Nachlass eine Forderung hat.
Nachlassinsovlenzverfahren
ist das Insolvenzverfahren über einen Nachlass. Antragsberechtigt ist u.a. jeder Erbe, der Nachlassverwalter, der Testamentsvollstrecker oder jeder Nachlassgläubiger.
Nachlasspflegschaft
kann zur Sicherung des Nachlasses vom Nachlassgericht angeordnet werden. Bis zur Annahme der Erbschaft hat das Nachlassgericht für die Sicherung des Nachlasses zu sorgen, soweit ein Bedürfnis besteht. Das Gleiche gilt, wenn der Erbe unbekannt und wenn ungewiss ist, ob er die Erbschaft angenommen hat.
Nachlassverbindlichkeit
ist die Verbindlichkeit, für die der Erbe beim Erbfall zu haften hat. In Betracht kommen u.a. die vom Erblasser herrührenden Schulden, die Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen, Auflagen, die Erbschaftsteuer, die Beerdigungskosten, die Kosten des Dreißigsten.
Nachlassverwaltung
ist die vom Nachlassgericht auf Antrag angeordnete Nachlasspflegschaft zum Zwecke der Befriedigung der Nachlassgläubiger.
Nachlieferung
Eine Form der Nacherfüllung im Falle eines Mangels. Der Käufer einer mangelhaften Ware oder Besteller des mangelhaften Werks kann Nacherfüllung, also Lieferung einer neuen mangelfreien Sache oder Nachbesserung, also Reparatur verlangen.
Nachmieter
ist eine Person, die mit dem Vermieter entweder einen neuen Mietvertrag schließt oder bis zum Ablauf des Mietvertrags des bisherigen Mieters in diesen Mietvertrag eintritt. In beiden Fällen endet das Mietverhältnis mit dem bisherigen Mieter.
Nachtarbeit
ist jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit (23 bis 6 Uhr) umfasst. Schutzvorschriften für Nachtarbeiter enthält insbesondere das Arbeitszeitgesetz vom 6.6.1994.
Nachträgliche Erhöhung des Reisepreises
ist möglich, um damit einer eingetretenen Erhöhung der Beförderungskosten oder bestimmter Abgaben oder einer Änderung der für die konkrete Reise geltenden Wechselkurse Rechnung zu tragen. Der mit dem Reisenden geschlossene Reisevertrag muss einen ausdrücklichen Hinweis darauf enthalten, dass die genannten Umstände zu einer nachträglichen Erhöhung des Reisepreises führen können. Allerdings bestehen für die Preiserhöhung zeitliche Schranken. Bei einer Erhöhung um mehr als 5% kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten und eine Ersatzreise verlangen. Vgl. § 651a BGB.
Nachträgliche Inhaltsänderungen (reiserechtlich)
der Reise sind zulässig, wenn der Reiseveranstalter sich diese Möglichkeit in seinen Allgemeinen Reisebedingungen vorbehalten hat und wenn für den Reisenden eine zumutbare Änderung vorliegt (z.B. weil die Änderung nicht erheblich ist und der Gesamtzuschnitt der Reise nicht erheblich beeinträchtigt wird).
Nachvermächtnis
ist ein Vermächtnis, durch das der Erblasser einen bestimmten Gegenstand von einem bestimmten Zeitpunkt oder Ereignis an einem Dritten zuwendet.
Nadelgeld
Geldbetrag, den eine Ehefrau früher von ihrem Ehemann zur freien Verfügung erhalten hat. Sie konnte von diesem Geld Anschaffungen tätigen, ohne unter der Vormundschaft ihres Ehegatten zu stehen.
Namensrecht
Recht, einen bestimmten Namen führen zu dürfen und andere vom unbefugten Gebrauch auszuschließen. Teil des Persönlichkeitsrechts.
Natürliche Person
Ein Mensch als Träger von Rechten und Pflichten. Andere Rechtssubjekte sind juristische Personen, die ebenfalls Rechte und Pflichten haben, z.B. bestimmte Gesellschaften.
Naturalrestitution
Anspruch eines Geschädigten, durch den Schädiger so gestellt zu werden, als wäre der Schaden nicht entstanden, z.B. die Reparatur einer beschädigten Sache. Die Naturalrestitution hat Vorrang vor anderen Formen des Schadensersatzes.
Nebenklage
In einem Strafverfahren hat ein Geschädigter die Möglichkeit, neben der Staatsanwaltschaft als Ankläger in Form eines Nebenklägers aufzutreten. Dem Nebenkläger stehen eigene Verfahrensrechte zu, er kann beispielsweise Beweisanträge stellen oder Rechtsmittel gegen ein Urteil einlegen. Die Nebenklage ist begrenzt auf gesetzlich genau benannte Straftaten (zulässig: Verletzter einer Körperverletzung, unzulässig: Geschädigter einer Sachbeschädigung).
Nebenkosten
sind, soweit im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist, vom Vermieter zu tragen. Nach entsprechender Vereinbarung im Mietvertrag kann der Vermieter die Betriebskosten allerdings auf die Mieter umlegen. Die auf die Mieter umlegbaren Betriebskosten sind im Einzelnen abschließend in der II. Berechnungsverordnung in der Fassung vom 12.10.1990 aufgezählt.
Nettomiete
Auch Kaltmiete genannt, bezeichnet Nettomiete den Teil des Mietzinses, der nur für den reinen Gebrauch der Wohnung anfällt. Hinzu treten Neben- oder Betriebskosten. Kaltmiete und Nebenkosten bilden zusammen die Bruttomiete.
Nichteheliche Lebensgemeinschaft
Zusammenleben zweier Personen, ohne verheiratet zu sein. Sie ist der Ehe nicht gleichgestellt, die gesetzlichen Vorschriften, die für Ehepaare gelten, finden keine Anwendung (z.B. das Erbrecht). Es können aber vertraglich Vereinbarungen getroffen werden z.B. hinsichtlich Hausratsteilung im Falle der Trennung oder per Testament für den Todesfall.
Nichtigkeit
Ein Rechtsgeschäft oder eine Willenserklärung ist von Anfang an unwirksam.
Nießbrauch
ist die Belastung einer Sache in der Weise, dass derjenige, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, berechtigt ist, die Nutzungen (z.B. Mieteinnahmen, Zinsen) zu ziehen.
Nießbrauchsvermächtnis
ist ein Vermächtnis, durch das einem Dritten das lebenslängliche oder befristete Nutzungsrecht an einem Gegenstand oder an einer Sache eingeräumt wird.
Notar
Träger eines öffentlichen Amtes, der die Beurkundung von Rechtsgeschäften vornimmt. Es gibt Notare und Anwaltsnotare, die auch noch Rechtsanwälte sind. In Baden-Württemberg gelten Sonderregelungen, ansonsten ist ein Notar ein Freiberufler.
Notarielles Testament
ist ein zur Niederschrift des Notars errichtetes Testament, in dem dem Notar der letzte Wille mündlich erklärt oder ihm eine Niederschrift mit der Erklärung übergeben wird, dass diese den letzten Willen enthalte.
Notstand
Zur Abwendung einer gegenwärtigen Gefahr für geschützte Rechtsgüter muss in andere fremde Interessen eingegriffen werden. Er kann rechtfertigen oder entschuldigen.
Nottestament
In besonderen Notfällen ausgestelltes Testament, das andere Formvorschriften hat, als das eigenhändige oder notarielle Testament. Steht jemand an der Schwelle des Todes und kann kein eigenhändiges oder notarielles Testament mehr erstellen, reicht ausnahmsweise die mündliche Erklärung gegenüber drei Zeugen. Anderes Beispiel: Nottestament vor dem Bürgermeister.
Notwehr
Erforderliche Verteidigung gegen einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff gegen sich oder einen Dritten. Eine Notwehrhandlung ist gerechtfertigt und wird strafrechtlich nicht geahndet.
Nutzlos aufgewendete Urlaubszeit
Wird die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende auch wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit eine angemessene Entschädigung verlangen. Vgl. § 651f BGB.
Nutzungsausfallentschädigung
Entschädigung, die jemand für die Zeit erhält, in der er sein aufgrund eines Unfalls beschädigtes Auto nicht nutzen konnte und sich keinen Mietwagen genommen hat. Voraussetzung ist der Nutzungswille und die Nutzungsmöglichkeit.
Nutzungsentschädigung (allgemein)
Anspruch, der sich aus unterschiedlichen Rechtsvorschriften ergeben kann. Beispiel: Tritt ein Käufer aufgrund eines Mangels vom Kaufvertrag zurück, so dass er gegen Rückzahlung seines Geldes die Sache an den Verkäufer zurück gibt, kann der Verkäufer für die Zeit der mangelfreien Nutzung eine Entschädigung verlangen.
Nutzungsentschädigung (mietrechtlich)
Gibt der Mieter die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurück, so kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung die vereinbarte Miete oder die Miete verlangen, die für vergleichbare Wohnungen ortsüblich ist, sofern nicht das Mietverhältnis als fortgesetzt gilt.