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Pacta sunt servanda
Wörtlich: Verträge sind einzuhalten. Gemeint ist die Vertragstreue bei öffentlich- oder privatrechtlichen Verträgen und beinhaltet den Grundsatz, dass der Bruch eines Vertrages rechtswidrig ist.
Parteifähigkeit
Fähigkeit, Kläger oder Beklagter in einem Zivilprozess sein zu können. Voraussetzung ist die Rechtsfähigkeit. Auch Kinder sind parteifähig, sie sind aber nicht prozessfähig, d.h. ein Kind kann klagen oder verklagt werden, zur Führung des Prozesses muss es sich aber vertreten lassen.
Parteivernehmung
Förmliches Beweismittel im Zivilprozess, das eines Beweisbeschlusses bedarf. Kläger und Beklagter können als Partei nicht als Zeuge vernommen werden. Zu unterscheiden ist die Parteivernehmung von der Anhörung der Parteien.
Passerfordernis
Der Reiseveranstalter hat in einem Prospekt den Reisenden über Pass- und Visumerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten zu informieren (§ 4 BGB-Informationspflichten-Verordnung).
Passivrubrum
Bezeichnung des Beklagten nebst Anschrift und Prozessvertreter in Urteilen oder prozessualen Schriftsätzen.
Patiententestament
Verfügung, in der ein Patient schriftlich festgehalten hat, welche Behandlungen er im Falle einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls wünscht bzw. nicht wünscht, sofern er seinen freien Willen nicht mehr bilden oder äußern kann. Häufig wird festgelegt, dass in möglichst genau definierten Fällen keine lebenserhaltenden Maßnahmen gewünscht werden.
Patientenverfügung
ist eine für den Fall der Entscheidungsunfähigkeit im Voraus festgelegte Verfügung, ob und wie in bestimmten Situationen eine ärztliche Behandlung erfolgen soll.
Pauschalreise
ist eine Reise, bei der der Reiseveranstalter mindestens zwei Reiseleistungen (z.B. Beförderung und Unterkunft) auswählt und zu einem Arrangement verbindet und dieses dem Reisenden zu einem Gesamtpreis anbietet. Die Pauschalreise ist in den §§ 651a ff. BGB geregelt.
Pausen
sind Arbeitsunterbrechungen, die zu einem im voraus feststehenden Zeitpunkt in einem bestimmten zeitlichen Rahmen erfolgen. Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Einzelheiten regelt das Arbeitszeitgesetz vom 6.6.1994.
Personalakte
enthält Daten und Vorgänge, die sich auf die Begründung und den Verlauf des Arbeitsverhältnisses und auf die Leistungen und Fähigkeiten des Arbeitnehmers beziehen. Dem Arbeitnehmer steht gesetzlich ein Einsichtsrecht in die Personalakte zu. Er kann dabei einen Betriebsrat hinzuziehen. Enthält die Personalakte unzulässige Informationen, kann deren Entfernung verlangt und gegebenenfalls vor dem Arbeitsgericht durchgesetzt werden.
Pfändung
Als Zwangsvollstreckungsmaßname wird ein Gegenstand staatlich beschlagnahmt, um eine Geldforderung des Gläubigers zu befriedigen.
Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
Vollstreckungsmaßnahme wegen einer Geldforderung in Forderungen oder andere Vermögensrechte des Schuldners (z.B. vereinfacht die Pfändung des pfändbaren Teils des Arbeitseinkommens und Anweisung an den Arbeitgeber, diesen Teil an den Schuldner zu leisten).
Pflegschaft
ist die durch das Vormundschaftsgericht bzw. das Nachlassgericht anzuordnende Fürsorge eines Menschen (Pfleger) für einen anderen zur Besorgung einer besonderen Angelegenheit.
Pflichten des Reisenden
Die Hauptpflicht des Reisenden aus dem Reisevertrag ist die Zahlung des Reisepreises. Vgl. § 651a BGB.
Pflichten des Reiseveranstalters
Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die vereinbarte Reise durchzuführen. Vgl. § 651a BGB.
Pflichtteil
ist der unentziehbare Mindestanteil der Pflichtteilsberechtigten am Nachlass des Erblassers. Eine Entziehung ist nur in sehr engen, gesetzlich festgelegten Ausnahmefällen möglich.
Pflichtteilsbeschränkung in guter Absicht
Der Erblasser kann einem Abkömmling den Pflichtteil in guter Absicht beschränken, wenn dieser sich in einem solchen Maß der Verschwendung ergeben hat oder in einem solchen Maß überschuldet ist, dass sein späterer Lebensunterhalt erheblich gefährdet ist.
Pflichtteilsentziehung
ist die durch den Erblasser durch eine letztwillige Verfügung getroffene Anordnung, den Erben vom Anspruch auf seinen Pflichtteil auszuschließen. Sie kommt nur in Betracht, wenn einer der gesetzlich abschließend aufgezählten Entziehungsgründe vorliegt.
Pflichtteilsergänzungsanspruch
ist der Anspruch des Pflichtteilsberechtigten gegen den Erben auf Ergänzung des Pflichtteils, weil der Erblasser in den letzten 10 Jahren vor dem Erbfall einem Dritten eine Schenkung gemacht hat. Die Höhe des Anspruches richtet sich nach der Zeit, die seit der Schenkung vergangen ist und ist jahresweise gestaffelt.
Pflichtteilsverzicht
ist der Vertrag mit dem Erblasser, durch den der Pflichtteilsberechtigte (z.B. Kinder oder Ehegatte) auf den Pflichtteil verzichten.
Pflichtverteidigung
Einem Beschuldigten in Fällen notwendiger Verteidigung im Strafverfahren beigeordneter Rechtsanwalt. Fälle notwendiger Verteidigung sind in der Strafprozessordnung aufgeführt.
Pharming
Pharming oder auch DNS-Spoofing ist ein Angriff, bei dem ein Angreifer die IP-Adresse eines bekannten Domain-Namens durch seine eigene ersetzt. dabei wird die URL richtig dargestellt, obwohl der Nutzer auf einer falschen Seite ist.
Phishing
Eine Angriffsmethode, bei der ein Angreifer die E-Mail-Adresse oder die Internetseite von Banken und Dienstleistern wie Internet-Providern oder Onlineshops vortäuscht; die Kunden werden dann aufgefordert ihre Kontodaten sowie PINS. TANS und Passwörter auf der gefälschten Internetseite einzugeben.
Präklusion
Ausschluss bestimmter Rechtshandlungen oder Rechte, entweder vertraglich oder prozessual. Z.B. können in der Berufungsinstanz keine neuen Tatsachen vorgetragen werden, die schon im erstinstanzlichen Verfahren hätten vorgetragen werden können. Beruft sich der Beklagte erst vor dem Landgericht in der Berufung auf Verjährung, obwohl er dies schon vor dem Amtsgericht hätte tun können, ist er damit präkludiert, also ausgeschlossen.
Prämienlohn
ist eine besondere Form der Arbeitsvergütung. Er wird für einen bestimmten Leistungserfolg (Arbeitsmenge oder -qualität) neben einer Zeitentlohnung vereinbart.
Preisangabe (reiserechtlich)
Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, in seinem Prospekt und in der Reisebestätigung den Reisenden über den Reisepreis, die Höhe einer zu leistenden Anzahlung und die Fälligkeit des Restbetrags zu informieren (Prospektangabe).
Preiserhöhung (reiserechtlich)
Nachträgliche Erhöhung des Reisepreises.
Preisgebundener Wohnraum
ist eine Wohnung, deren Bau mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde. Der Vermieter darf bei dieser Wohnung keine höhere Miete verlangen, als zur Deckung der laufenden Kosten erforderlich ist (Sozialmiete).
Privatautonomie
Nach diesem Prinzip kann jeder seinen Willen frei bilden, äußern und entsprechend handeln. Ausdruck der Privatautonomie ist z.B. die Vertragsfreiheit.
Privatstraße
Verkehrsweg oder –fläche, die im Eigentum von Privatpersonen stehen und nicht in der Baulast der öffentlichen Hand.
Probearbeitsverhältnis
ist ist ein Arbeitsverhältnis während der vertraglich vereinbarten Probezeit.
Probezeit
soll Arbeitgebern die Möglichkeit geben, die Geeignetheit des Arbeitnehmers für das Arbeitsverhältnis zu erproben. Das Probearbeitsverhältnis kann mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
Produkthaftung
Erleidet ein Endabnehmer aufgrund eines Fehlers eines Produktes einen Schaden, haftet der Hersteller auf Schadensersatz. Es bedarf weder eines Verschuldens, noch eines Vertrages. Geregelt im Produkthaftungsgesetz.
Prokura
Im Handelsgesetzbuch geregelte umfangreiche Vertretungsmacht, die Kaufleute auf ihre Mitarbeiter übertragen. Das Gesetz legt den Umfang genau fest. Der Prokurist handelt im Namen und auf Rechnung des Kaufmanns, der durch die Geschäfte verpflichtet und berechtigt wird.
Prospekt (reiserechtlich)
Stellt der Reiseveranstalter einen Prospekt zur Verfügung, so muss dieser deutlich lesbare, klare und genaue Angaben enthalten über den Reisepreis, die Höhe einer zu leistenden Anzahlung und die Fälligkeit des Restbetrags, ferner über bestimmte Merkmale der Reise (z.B. Bestimmungsort, Transportmittel, Unterbringung). Vgl. § 4 BGB-Info-VO
Prospektangabe (reiserechtlich)
Stellt der Reiseveranstalter einen Prospekt zur Verfügung, so muss dieser deutlich lesbare, klare und genaue Angaben enthalten über den Reisepreis, die Höhe einer zu leistenden Anzahlung und die Fälligkeit des Restbetrags, ferner über bestimmte Merkmale der Reise (z.B. Bestimmungsort, Transportmittel, Unterbringung). Vgl. § 4 BGB-Info-VO
Prospektwahrheit (reiserechtlich)
Der Prospekt des Reiseveranstalters muss richtige Angaben enthalten, vollständig und klar sein. Stimmen die Prospektangaben nicht mit den Verhältnissen am Urlaubsort überein, liegt ein Reisemangel vor.
Protokoll (reiserechtlich)
ist eine Niederschrift über das Vorliegen von vom Reisenden beanstandeten Reisemängeln. Es stärkt die Beweismöglichkeiten für den Reisenden und führt unter Umständen zu einer Umkehr der Beweislast.
Prozessfähigkeit
Fähigkeit, in einem Prozess Prozesshandlungen vornehmen zu können, z.B. Anträge zu stellen oder Rechtsmittel einzulegen. Voraussetzung ist die Geschäftsfähigkeit. Ein Kind kann parteifähig sein, es ist aber nicht prozessfähig und muss sich vertreten lassen.
Prozesskostenhilfe
Die staatliche Unterstützung zur Finanzierung eines Gerichtsverfahrens für einkommensschwache Personen.
Prozessvergleich
Unter gegenseitigem Nachgeben einigen sich die Parteien im Rahmen eines gerichtlichen Rechtsstreits über den Streitgegenstand. Der Prozessvergleich muss gerichtlich protokolliert werden.