Im Wörterbuch Juristisch-Deutsch finden Sie juristische Spezialbegriffe zu den unterschiedlichsten Rechtsgebieten.
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Räumung der Wohnung
bedeutet, dass dem Vermieter der Besitz an der Mietwohnung einzuräumen ist. Die Rückgabe hat durch den Mieter zu erfolgen, wenn das Mietverhältnis beendet ist. Die Wohnung ist am letzten Tag des Mietverhältnisses zu übergeben. Bei verspäteter Rückgabe kann der Vermieter eine Nutzungsentschädigung verlangen.
Realakt
Faktisches Handeln, das eine bestimmte gesetzliche Rechtsfolge hat, ohne dass es auf den Willen des Handelnden ankommt (zivilrechtlich z.B. Fund, Besitzaufgabe). Im Verwaltungsrecht ist der Realakt eine Verwaltungshandlung ohne Regelungswirkung, z.B. Belehrungen oder Ermahnungen.
Rechtliches Gehör
Ein grundrechtsgleiches Recht, das jedem an einem Verfahren beteiligten oder unmittelbar betroffenen zusteht. Es umfasst z.B. das Recht auf Information über den Verfahrensstoff und der schriftlichen und mündlichen Äußerung hierzu.
Rechtsanwaltszwang
In bestimmten Verfahren ist es zwingend vorgeschrieben, sich durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Vor dem Landgericht herrscht Anwaltszwang, Klage oder Rechtmittel können hier nur wirksam durch einen Rechtsanwalt eingelegt werden. Vor dem Amtsgericht steht es den Parteien hingegen frei, einen Anwalt einzuschalten.
Rechtsbehelf
Eine rechtlich anerkannte Möglichkeit, gegen eine Entscheidung oder nachteiligen Rechtszustand vorzugehen (z.B. Einspruch, Beschwerde).
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Belehrung des Betroffenen eines Verwaltungsaktes oder einer Gerichtsentscheidung über die Möglichkeiten der Anfechtung der Entscheidung (auch Rechtsmittelbelehrung).
Rechtsfähigkeit
ist die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten sein zu können. Dies können natürliche Personen, aber auch juristische Personen oder Gesamthandsgemeinschaften sein.
Rechtsgeschäft
Eine Handlung, die aus mindestens einer Willenserklärung besteht und einen bestimmten rechtlichen Erfolg herbeiführen soll. Es gibt einseitige (z.B. Testament) und mehrseitige (z.B. Verträge) Rechtsgeschäfte.
Rechtsgrundlage
Sie erlaubt ein Verhalten, regelt ein Verfahren oder eröffnet einen Anspruch.
Rechtshängigkeit
Folgt nach der Anhängigkeit, im Zivilprozessrecht mit der Zustellung der Klage an den Beklagten, im Strafprozess mit der Zulassung der Anklage im Eröffnungsbeschluss.
Rechtskraft
Formelle Rechtskraft bedeutet die Unanfechtbarkeit einer Entscheidung oder eines Urteils (z.B. nach Ablauf der Berufungsfrist), materielle Rechtskraft meint die inhaltliche Bindungswirkung.
Rechtsmangel
Fall des Gewährleistungsrechts. Die Sache ist nicht defekt (Sachmangel), sondern ein Dritter kann aufgrund eines Rechts in das Eigentum, den Besitz oder den Gebrauch der Sache eingreifen. Beispiel: Verkauf gestohlener Sachen.
Rechtsmittelbelehrung
Die Belehrung des Betroffenen eines Verwaltungsaktes oder einer Gerichtsentscheidung über die Möglichkeiten der Anfechtung der Entscheidung (auch Rechtsbehelfsbelehrung).
Rechtspfleger
Beamte des gehobenen Justizdienstes, die ihnen nach dem Rechtspflegergesetz zugewiesene Aufgaben wahrnehmen. Der Schwerpunkt liegt in der freiwilligen Gerichtsbarkeit.
Rechtswidrigkeit
Liegt vor, wenn eine Handlung gegen eine Rechtvorschrift verstoßen und der Handelnde nicht gerechtfertigt ist (z.B. Notwehr).
Regress
Zivilrechtlicher Begriff für den Rückgriff eines Ersatzpflichtigen auf einen Dritten, der diesem zur Haftung verpflichtet ist (z.B. Feuerversicherung gegenüber dem Brandstifter).
Reise
ist der Gegenstand des Reisevertrags. Der Reiseveranstalter muss für eine Pauschalreise mindestens zwei Reiseleistungen erbringen (z.B. Flug und Unterkunft) und zu einem fertigen Arrangement kombinieren. Vgl. § 651a BGB.
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
ersetzt die Stornogebühren im Falle des Nichtantritts der Reise. Allerdings muss ein wichtiger Grund dafür vorliegen, dass die Reise nicht angetreten worden ist (z.B. Krankheit).
Reisebestätigung
ist die Urkunde über den Reisevertrag. Der Reiseveranstalter hat dem Reisenden bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss die Reisebestätigung auszuhändigen. Den notwendigen Inhalt der Reisebestätigung beschreibt die BGB-Informationspflichten-Verordnung.
Reisebüro
tritt bei einer Pauschalreise in der Regel als Vermittler einer Reise auf. Vertragspartner des Reisenden ist dann der Reiseveranstalter. Aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag schuldet das Reisebüro dem Reisenden aber besondere Sorgfaltspflichten.
Reisegepäckversicherung
hat die Versicherung des Reisegepäcks gegen Diebstahl oder sonstigen Verlust zum Gegenstand. Die Versicherung leistet aber nur dann Ersatz, wenn der Versicherte mit dem Reisegepäck ständig in Blick- oder Körperkontakt stand.
Reisegutschein
kann dem Reisenden als Entschädigung bei einem Reisemangel angeboten werden. Der Reisende muss aber darauf hingewiesen werden, dass der Reiseveranstalter auch bereit ist, den Wert in Geld auszuzahlen. Der Reisende hat bei einem Reisemangel Anspruch auf Reisepreisminderung, und dieser Anspruch ist grundsätzlich ein Geldanspruch.
Reisehaftpflichtversicherung
ersetzt Schäden, die der Versicherte im Zusammenhang mit einer Reise verursacht hat. Regelmäßig ist die Versicherung unnötig, weil bereits die private Haftpflichtversicherung für diese Schäden aufkommt.
Reisekrankenversicherung
ist eine private Krankenversicherung bei Reisen ins Ausland. Sie deckt auch den medizinisch notwendigen Transport nach Deutschland ab. Allerdings gilt in fast ganz Europa auch die gesetzliche Krankenversicherung.
Reiseleiter
vertritt den Reiseveranstalter vor Ort. Der Reisende ist rechtzeitig vor Reisebeginn über Name, Anschrift und Telefonnummer der örtlichen Reiseleitung zu informieren. Der Reisende ist auch darüber zu unterrichten, wer wann und wo am Urlaubsort ansprechbar ist.
Reisemängelrechte
bezeichnen die dem Reisenden bei einem Reisemangel zustehenden Ansprüche. In Betracht kommen das Abhilferecht (Abhilfe), das Selbstabhilferecht, die Reisepreisminderung, Schadensersatz wegen Nichterfüllung und Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit.
Reisemangel
liegt vor, wenn der Reiseveranstalter die Reise nicht so erbringt, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat oder mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Reisevertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern. Vgl. § 651c BGB. Liegt ein Reisemangel vor, kann der Reisende die gesetzlich eingeräumten Reisemängelrechte geltend machen.
Reisender
ist, wer in eigenem Namen eine Reise bucht und damit Vertragspartner des Reiseveranstalters wird.
Reisepreis
ist der in der Reisebestätigung genannte und vom Reisenden dem Reiseveranstalter geschuldete Preis.
Reisepreisminderung
Ist die Reise mangelhaft (Reisemangel), so ist für die Dauer des Mangels der Reisepreis herabzusetzen. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende unterlässt, den Mangel anzuzeigen (Mängelanzeige). Vgl. § 651d BGB.
Reiseprospekt
Stellt der Reiseveranstalter einen Prospekt zur Verfügung, so muss dieser deutlich lesbare, klare und genaue Angaben enthalten über den Reisepreis, die Höhe einer zu leistenden Anzahlung und die Fälligkeit des Restbetrags, ferner über bestimmte Merkmale der Reise (z.B. Bestimmungsort, Transportmittel, Unterbringung). Vgl. § 4 BGB-Info-VO
Reiseveranstalter
ist, wer in eigenem Namen mindestens zwei Reiseleistungen (z.B. Transport und Unterkunft) anbietet. Der Reiseveranstalter hat die Reise so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Reisevertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern. Seine Pflichten ergeben sich aus §§ 651a ff. BGB.
Reisevermittler
ist ein Unternehmer, der Reiseleistungen vermittelt, ohne selbst die Leistungen zu erbringen. In Betracht kommt in der Regel ein Reisebüro.
Reiseversicherungen
Reisehaftpflichtversicherung, Reisekrankenversicherung, Reise-Rücktrittskosten-Versicherung, Reisegepäckversicherung
Reisevertrag
ist der Vertrag zwischen dem Reiseveranstalter und dem Reisenden, in dem sich der Reiseveranstalter gegen den Reisepreis verpflichtet, dem Reisenden eine Gesamtheit von Reiseleistungen zu erbringen. Vgl. §§ 651a ff. BGB.
Renovierung
Schönsind Renovierungsarbeiten, die erforderlich sind, um Abnutzungen, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache entstehen, zu beseitigen. Dazu zählen Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Lackieren der Heizkörper, der Innenfenster und Innentüren sowie der Innenseite von Außenfenstern und Außentüren der Mietwohnung. Soweit im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist, hat der Vermieter die Schönheitsreparaturen durchzuführen.
Reparaturen
sind Renovierungsarbeiten, die erforderlich sind, um Abnutzungen, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache entstehen, zu beseitigen. Dazu zählen Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Lackieren der Heizkörper, der Innenfenster und Innentüren sowie der Innenseite von Außenfenstern und Außentüren der Mietwohnung. Soweit im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist, hat der Vermieter die Schönheitsreparaturen durchzuführen.
Restschuldbefreiung
Im Rahmen einer Privatinsolvenz wird nach absolvieren der Wohlverhaltensphase der Schuldner von seinen Schulden befreit. Geregelt ist die Privatinsolvenz in der Insolvenzordnung.
Revision (allgemein)
Rechtmittel gegen Urteile, das nur auf Rechtsfehler gestützt werden kann. Sie bedarf teilweise der Zulassung.
Revision (arbeitsrechtlich)
ist das Rechtsmittel, das sich gegen Berufungsurteile des Landesarbeitsgerichts an das Bundesarbeitsgericht richtet.
Richter
Nimmt als Einzelrichter oder Mitglied eines Spruchkörpers Aufgaben der Rechtsprechung wahr.
Rubrum
Deckblatt von Urteilen oder prozessualen Schriftsätzen, das in der Regel die Angabe der Parteien, der Prozessvertreter (Anwälte), sowie das gerichtliche Aktenzeichen enthält.
Rückbau
Bei Auszug ist der Mieter verpflichtet, die von ihm vorgenommenen baulichen Veränderungen der Mietsache (z.B. Einbauten, Zwischendecken, Installationen) wieder zu entfernen und den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen.
Rückgabe der Mietsache
bedeutet, dass dem Vermieter der Besitz an der Mietwohnung einzuräumen ist. Die Rückgabe hat durch den Mieter zu erfolgen, wenn das Mietverhältnis beendet ist. Die Wohnung ist am letzten Tag des Mietverhältnisses zu übergeben. Bei verspäteter Rückgabe kann der Vermieter eine Nutzungsentschädigung verlangen.
Rücktritt (allgemein)
Einseitige Rückabwicklung eines Vertrages. Er ist nur in gesetzlich vorgesehen Fällen zulässig oder wenn dieses Recht vertraglich vereinbart wurde. Auch ein Anspruch im Gewährleistungsrecht.
Rücktritt vor Reisebeginn
Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. In diesem Fall verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Er kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen. Deren Höhe bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Werts der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen. Vgl. § 651i BGB. (Stornogebühr)
Rückwirkungsverbot
Ein Gesetz darf nicht auf Sachverhalte zurückwirken, die vor dessen Verkündung liegen. Insbesondere darf eine Straftat nur geahndet werden, wenn die Tat zum Zeitpunkt der Begehung bereits mit Strafe bedroht war.
Rufbereitschaft
ist die Verpflichtung des Arbeitnehmers, sich an einem selbstbestimmten, aber dem Arbeitgeber anzugebenden Ort auf Abruf zur Arbeit bereitzuhalten.
Ruhepausen
sind Arbeitsunterbrechungen, die zu einem im voraus feststehenden Zeitpunkt in einem bestimmten zeitlichen Rahmen erfolgen. Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Einzelheiten regelt das Arbeitszeitgesetz vom 6.6.1994.
Ruhezeit (arbeitsrechtlich)
ist der Zeitraum, der zwischen der Beendigung der täglichen Arbeitszeit und der Wideraufnahme der Arbeit liegt. Die Arbeitnehmer müssen eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben. Einzelheiten regelt das Arbeitszeitgesetz vom 6.6.1994.